TeleBärn NewsNach Lockdown: Gefangene dürfen Hafturlaub nicht nachholen

Nach Lockdown: Gefangene dürfen Hafturlaub nicht nachholen

Während dem Lockdown wurde auch der Hafturlaub gestrichen. Der Regierungsrat und das Amt für Justizvollzug haben entschieden, dass der ausgefallene Ausgang nicht nachgeholt werden darf. Eine Gefangene im offenen Vollzug in Hindelbank wehrt sich dagegen und wendet sich in einem offenen Brief an den Regierungsrat.
Erstausstrahlung:
    #Hafturlaub#Justizvollzug#Regierungsrat#Hindelbank#Offener Brief