TeleBärn NewsGrüsel-Opa: Wegen Verjährung keine Gefängnisstrafe

Grüsel-Opa: Wegen Verjährung keine Gefängnisstrafe

Jahrzehntelang missbrauchte er Familienangehörige. Weil viele der Straftaten verjährt sind, bekommt er jedoch nur eine bedingte Strafe.
Publiziert am Fr 21. Sep. 2018 10:35 Uhr